Steuern auf Silber

Zusammenfassung

  • Silber unterliegt der Mehrwertsteuer, der Einfuhrsteuer und der Vermögenssteuer.

  • Schmuck und Gebrauchsgegenstände aus Silber oder Silberlegierungen unterliegen der Mehrwertsteuer und der Einfuhrsteuer, in der Regel jedoch nicht der Vermögenssteuer.

  • Silber muss in der Steuererklärung deklariert werden.

  • Auf premesec.ch kann auch zollfrei eingelagertes Silber verkauft werden.

Silber, über Jahrtausende das Münzmetall, hat heute nur noch den Status eines Industriemetalls und damit eines Rohstoffs. Das erkennt man daran, dass der Preis sehr stark von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängt. Kommt es zu einem wirtschaftlichen Abschwung, so fällt in der Regel auch der Silberpreis. Dies liegt daran, dass 50 Prozent des produzierten Silbers von der Industrie verbraucht werden und nur 25 Prozent von Sparern in Form von Münzen oder Barren gehortet werden.

Silber wird andere Rohstoffe wie Kupfer, Holz oder Zement mit dem normalen Mehrwertsteuersatz besteuert.

Hinweis: Dieser Artikel soll eine erste Orientierung über die Besteuerung von Silber in der Schweiz geben und ersetzt in keiner Weise die Beratung durch einen Steueranwalt, Treuhänder oder den Schweizer Zoll. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Schweizer Zoll oder das Eidgenössische Finanzdepartement.

Verschiedene Schweizer Silbermünzen © PreMeSec GmbH
Verschiedene Schweizer Silbermünzen © PreMeSec GmbH

Mehrwertsteuer auf Silber

Silberbarren, Silbermünzen und Silberschmuck unterliegen wie fast alle Waren und Dienstleistungen der Mehrwertsteuer. Der Bund hat die Mehrwertsteuer im Mehrwertsteuergesetz geregelt und in der Mehrwertsteuerverordnung näher definiert. Nur wenige Waren und Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen, Silber gehört nicht dazu.

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Bei Silbermünzen ist zu beachten, dass für die Berechnung der Mehrwehrsteuer der Silberwert und nicht der aufgeprägte Nennwert der Münze zugrunde gelegt wird, der in der Regel weit unter dem Silberwert liegt.

Eine 2013 eingereichte Motion eines St. Galler Politikers, die sämtliche Edelmetalle zu Sparzwecken von der Steuer befreien wollte, wurde 2015 vom Parlament abgelehnt. Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen mit der Begründung, dass die im Vergleich zu den Nachbarländern unterschiedliche Besteuerung zu Schmuggel führen könnte. Zudem befürchtete der Bundesrat, dass durch die Steuerbefreiung vermehrt Sparer diese Rohstoffe kaufen würden, was zu einer Verteuerung des Silbers führen würde. Eine solche Verteuerung der Rohstoffe wäre nicht im Interesse der Schweizer Industrie.

Einfuhrsteuer auf Silber

Die Einfuhrsteuer ist die Schwester der Mehrwertsteuer und regelt die Abgaben, die bei der Einfuhr von Waren an den Staat zu entrichten sind. Die gesetzlichen Grundlagen sind die gleichen. Bei der Einfuhr von Silber durch Privatpersonen müssen diese das Silber an der Grenze deklarieren und die Einfuhrsteuer entrichten.

Wenn die Privatperson Waren unterhalb der aktuellen Freimenge (Stand Januar 2023: 300 CHF) einführt, bleibt auch das Silber mehrwertsteuerfrei. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, vor der Einreise beim Schweizer Zoll nachzufragen. Sollte man die Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr aus dem Ursprungsland zurückfordern könnte man so sogar kleine Mengen Silber steuerfrei kaufen.

Vermögenssteuer auf Silber

Die Schweiz kennt eine Vermögenssteuer, was im internationalen Vergleich eine Ausnahme darstellt, nur wenige Länder in Europa kennen eine Vermögensteuer. Sie betrifft nur Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, das Vermögen von Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz wird nicht besteuert. Die Vermögenssteuer wird nur auf Gemeinde- und Kantonsebene, nicht aber auf Bundesebene erhoben. Die Freibeträge bei der Vermögenssteuer sind aufgrund des Steuerwettbewerbs zwischen den Kantonen sehr unterschiedlich. Trotz der unterschiedlichen Besteuerung muss jedoch das gesamte Vermögen und somit auch Edelmetalle wie Silber in der Steuererklärung deklariert werden.

ür die meisten Steuerpflichtigen stellt sich nun welchem Wert die Edelmetalle angeben . ist der Wert 31. Dezember des Steuerjahres, die Eidgenössische Steuerverwaltung stellt die Steuerwerte in den Kurslisten zur Verfügung. Es wird empfohlen, die erweiterte Suche zu verwenden und als Titelgruppe «Münzen und Edelmetalle» einzugeben.

Es ist auch möglich, den Wert über die Valorennummer zu suchen.

Name Valoren-Nummer
1 Unze Silber 287 628
1 kg Silber 274 706
Wiener Philharmoniker 1 Oz 1 027 935
Maple Leaf Silber CAD 5 1 Oz 281 057
USA Silber Eagle 1 Oz 281 052

Schmuck im Rahmen des üblichen Gebrauchs muss nicht bei der Vermögenssteuer angegeben werden, im Zweifelsfall sollte ein Fachmann oder die Steuerbehörde kontaktiert werden.

Silber kaufen ohne Mehrwertsteuer im Zollfreilager

In der Schweiz gibt es mehrere Zollfreilager. Diese wurden vom Staat eingeführt um die Kapitalkosten für Einfuhrsteuer und Luxussteuern zu reduzieren. Auf diese Weise können Importeure Waren in der Schweiz steuerfrei zwischenlagern bis sie einen Käufer gefunden haben, damit werden die Steuern erst fällig wenn sie das Zollfreilager verlassen und es wird kein Kapital benötigt, um Steuern zu zahlen auf Produkte, die man erst später verkaufen kann. Nach dem die Luxusteuern abgeschafft wurden, werden in Zollfreilager nur noch sehr hochpreisige Produkte wie Kunst, Teppiche und Edelmetall sowie Alkohol, der immer noch der Alkoholsteuer unterliegt, gelagert.

Verschiedene moderne Silbermünzen wie Philharmoniker, Maple Leaf  und Krugerrand © Zlatáky - pixaby
Verschiedene moderne Silbermünzen wie Philharmoniker, Maple Leaf und Krugerrand © Zlatáky - pixaby

Zollfreilager bieten die einzige Möglichkeit, Silber in grösseren Mengen mehrwertsteuerfrei zu erwerben. Dies ist jedoch nur für Käufer interessant, die das Silber nicht physisch in Besitz nehmen wollen, sondern es nur kaufen, um am Kursgewinn zu partizipieren. Im Zollfreilager kann Silber mehrwertsteuerfrei gekauft und auch unbeschränkt gehalten werden, nach Ablauf der Haltedauer wird das Silber wieder an einen Händler oder einen anderen privaten Käufer im Zollfreilager weiterverkauft. Einziger Nachteil ist, dass man dafür die Dienste eines Lagerunternehmens im Zollfreilager in Anspruch nehmen muss. Einige Edelmetallhändler bieten auch selbst Zollfreilager an. Bei premesec.ch kann beim Erstellen eines Angebots angegeben werden, ob das Silber zollfrei gelagert wird oder nicht, so dass auch zollfreie Bestände weiterveräussert werden können.

Häufig gestellte Fragen zu Steuern auf Silber

Muss ich meine Silbermünze in der Steuererklärung angeben?

  • Ja, in der Steuererklärung muss man das gesamte Vermögen angeben, auch Edelmetalle und somit auch Silbermünzen.

Muss Silberschmuck in der Steuererklärung angegeben werden?

  • Ja und Nein. Generell gilt, dass Schmuck, der als Gebrauchsgegenstand gilt, nicht einzeln angegeben werden muss. Übersteigt der Wert des Schmucks den üblichen Rahmen, muss er angegeben werden. Im Zweifelsfall sollte ein Experte oder das Finanzamt zu Rate gezogen werden.

Muss Silber in der Steuererklärung deklariert werden?

  • Silberbarren und Silbermünzen gehören zum Vermögen und müssen daher angegeben werden. Im Zweifelsfall sollte man sich an einen Experten oder an das Finanzamt wenden.

Muss ich Silber bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren?

  • Silber ist mehrwertsteuerpflichtig und muss deklariert und die Einfuhrsteuer bezahlt werden. Zu beachten ist auch, dass in vielen Ländern, so auch in der EU, die Ausfuhr von Edelmetallen ab einem bestimmten Wert deklariert werden muss. Verbindliche Auskünfte dazu erteilt der Schweizer Zoll bzw. der Zoll des Exportlandes.

Kann ich bei PreMeSec auch zollfrei gelagertes Silber handeln?

  • Ja, bei der Angebotserstellung kann angegeben werden, ob das Silber zollfrei gelagert ist oder nicht, so dass auch zollfreie Bestände weiterverkauft werden können. Ein Käufer kann auch nach zollfrei gelagerten Edelmetallen filtern, wenn zollfrei gelagerte Angebote vorhanden sind.

Muss eine Privatperson Mehrwertsteuer abführen wenn sie Silber verkauft?

  • Privatpersonen müssen in der Regel keine Mehrwertsteuer abführen, da sie nicht mehrwertsteuerpflichtig sind.

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Geschrieben von
David Leander
David Leander
Expertise: Edelmetalle, Münzen, Wirtschaft

Firmengründer von PreMeSec der ersten Edelmetall-Handelsplattform für Private in der Schweiz.
Seit Jahrzehnten interessiert an Edelmetallen und modernen Münzen und seit 2019 im Edelmetallbereich in der Schweiz tätig.
Sein Studium der Betriebswirtschaft und die langjährige berufliche Erfahrung mit Edelmetallen sind die Grundlage für diese Texte.