Zusammenfassung
Kronen waren die letzte Währung des Kaiserreichs Österreich-Ungarns.
Österreichisch-ungarische Kronen Münzen wurden aus Gold und Silber gefertigt.
Nachprägungen der Kronen Münzen werden von der Münze Österreich hergestellt.
Kronen Münzen zeichnen sich durch eine hohe Reinheit aus.
Kronen Nachprägungen sind in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig.
Einführung zu den österreichischen Kronen
Kronen waren die letzte Währung des Österreichisch-ungarischen Kaiserreiches vor dessen Ende im Zuge des 1. Weltkriegs und auch die Währung der darauf folgenden Republik Österreich. Eingeführt wurde sie 1892 und löste damals den Gulden ab. Die Münzen 10, 20 und 100 Kronen waren aus 90-prozentigem Gold und die 1, 2 und 5 Münzen waren aus einer Silberlegierung
Die Münze Österreich stellt Nachprägungen der historischen Kronen Münzen aus Gold her. Neben weiteren historischer Nachprägungen stellt sie auch die Anlagemünze Wiener Philharmoniker her. Im Gegensatz zu den historischen Münzen, welche aufgrund ihrer Seltenheit einen hohen numismatischen Wert haben, werden die Nachprägungen relative nahe am Goldwert gehandelt.
Die österreichischen Gesetze erlauben nur der Münze Österreich diese Geldstücke herzustellen und verpflichten sie, Feingehalt und Gewicht exakt wie bei den echten alten Münzen zu belassen. Eine dieser Nachprägungen ist die Kronen Münze.
10 Kronen Münze
Das 10 Kronen Stück ist die kleinste Kronen Goldmünze. Da ein Gymnasiallehrer um 1900 ca 250 Kronen verdiente und eine Magd oder ein Knecht nur 25, war diese Münze schon ein kleines Vermögen.
Das Aussehen der Kronen Münze
Die Vorderseite zeigt den Kopf des alten Kaisers Franz-Josef I, bei der Einführung der Münze war der Monarch schon 62 Jahre alt. .
Das Porträt ist umgeben vom Schriftzug"FRANC ISCVS IOSEPHVS I D G IMPERATOR ET REX BOH GAL ILLETC ET AP REX HVNG" das bedeutet "Franz Joseph I, von Gottes Gnaden Kaiser und König von Böhmen Galizien, Illyrien usw. und König von Ungarn".
Auf der Rückseite ist der Doppeladler der Österreichisch-Ungarischen Monarchie zu sehen. Der Doppeladler trägt die Kaiserkrone sowie Schwert und Reichsapfel. Über dem Adler steht der Schriftzug «IMPERIVM AVSTRIACVM» Österreichisches Kaiserreich.
Eine Ausnahme bildet die 100 Kronen Münze von 1908, welche auf der Rückseite Fortuna mit Lorbeerkranz zeigt.
Während die Originale das jeweilige Prägejahr unter dem Doppeladler tragen, werden die Nachprägungen mit der Jahreszahl 1915 versehen.
Historische Kronen
Die historischen Kronen Münzen sind sehr selten geworden. Sie wurden ab 1892 geprägt. Aufgrund ihres Wertes waren die Goldmünzen nicht so stark im Umlauf wie die Silbermünzen. Ausserdem gingen viele der Münzen durch Kriege, Unruhen und Reparationszahlungen ans Ausland verloren und wurden eingeschmolzen. Dadurch sind die Originalmünzen heute äusserst selten und ihr numismatischer Wert übersteigt den Goldwert wesentlich.
Die Münze Österreich, Herstellerin der Kronen
Wesentlich älter als die Kronen ist die Münze Österreich, die Herstellerin der österreichischen Goldmünzen. Ihre Geschichte respektive jene ihrer Vorgängerinstitutionen lässt sich bis in das 14. Jahrhundert zurückverfolgen. Ab 1918 ist sie die einzige Prägeanstalt für die seit damals existierende Republik Österreich. Die Münze Österreich stellt aber nicht nur Kursmünzen und den Philharmoniker her, sondern fertigt auch Kopien von Münzen aus dem österreichisch-ungarischen Kaiserreich zum Sammeln und Sparen, zum Beispiel Gulden, Kronen, Dukaten und den Maria Theresia Taler.
Die Münze Österreich, welche der Nationalbank gehört, hält selbst Beteiligungen an anderen Unternehmen wie zum Beispiel bis 2017 der Argor-Heraeus, einer Tessiner Edelmetallraffinerie, deren Barren sie auch verkauft.
Steuerliche Besonderheit der Kronen
Die Nachprägungen der Münze Österreich gehören zu den wenigen Anlagemünzen, die in der Schweiz nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind. Die Münzen werden zwar von einer Münzprägestätte in staatlichem Besitz nach gesetzlich festgelegten Standards hergestellt, da die Nachprägungen aber nicht für den Zahlungsverkehr hergestellt wurden, fallen sie nach Schweizer Gesetz nicht unter die Mehrwehrsteuerbefreiung. Dies im Gegensatz zu ihren Geschwistern, den Wiener Philharmonikern, welche durch ihren aufgeprägten Nennwert den Charakter von Zahlungsmitteln haben.
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