Plattformbesteuerung: Das Ende der Privatsphäre und Mehrwertsteuer für private Verkäufe?

David Leander
David Leander · Veröffentlicht: 30.06.2026

Wie die neue Plattformbesteuerung den Secondhand Handel in der Schweiz verändert

Privatpersonen in der Schweiz sind fleissige Nutzer von Secondhandplattformen und Flohmärkten. Güter die man nicht mehr braucht direkt an andere Privatpersonen zu verkaufen, ist schliesslich gut für die Umwelt und fürs Portemonnaie. Eine gute Sache zwischen Bürgern. Doch seit der Einführung der Schweizer Plattformbesteuerung befindet sich die digitale Secondhand-Landschaft in einem Umbruch. Viele Marktplätze mussten ihre Systeme so umbauen, dass private Transaktionen lückenlos erfasst und an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) gemeldet werden können.

Beim Edelmetallhandel gehen die Auswirkungen jedoch noch wesentlich weiter. Durch einen Konstruktionsfehler des Gesetzes muss für private Verkäufe von weissen Edelmetallen wie Silber nun ebenfalls Mehrwertsteuer abgeführt werden. Um die Privatsphäre und das Geld unserer Nutzer rechtssicher zu schützen, haben wir im Juni 2026 unser Geschäftsmodell radikal verändert. Dieser Bericht beleuchtet die rechtlichen Hintergründe von Art. 20a MWSTG und erklärt, warum der Schutz der Privatsphäre beim Edelmetallkauf kein Luxus, sondern ein Grundrecht ist.

Was ist die Plattformbesteuerung überhaupt?

Der ursprüngliche Gedanke bei der Schaffung der Plattformbesteuerung war es, den inländischen Handel vor der „Päckliflut“ aus dem Ausland zu schützen. Internationale Handelsplattformen wie Temu, AliExpress und Amazon boten Schweizer Nutzern direkten Zugang zu Händlern von Billiggütern, vornehmlich aus Fernost. Um zu verhindern, dass dadurch massenhaft Ware in die Schweiz eingeführt wird, ohne dass die darauf geschuldete Mehrwertsteuer bezahlt wird, schuf man die Plattformbesteuerung.

Diese weist laut der praktischen Erfahrung und Meinung von PreMeSec jedoch wesentliche fachliche Mängel auf. Unnötigerweise erfasst sie neben den Verkäufen von ausländischen Händlern auch Schweizer Unternehmen und den privaten, inländischen Secondhand-Handel.

Die rechtliche Falle: Was ist die „Lieferantenfiktion“?

Der Kern der gesetzlichen Änderung liegt in der sogenannten Lieferantenfiktion (Art. 20a MWSTG). Wenn eine Internetplattform den Kaufvertrag aktiv vermittelt, die Zahlung abwickelt oder den Verkaufsabschluss auf der Seite technisch besiegelt, gilt sie rechtlich nicht mehr als reiner Vermittler.

Das Gesetz fingiert stattdessen zwei eigenständige Lieferungen:

  1. Der private Verkäufer liefert das Edelmetall fiktiv an die Plattform.

  2. Die Plattform liefert das Produkt fiktiv an den Endkäufer.

Die verheerende Auswirkung auf Silber und Weissmetalle

Während Anlagegold in der Schweiz von der Mehrwertsteuer befreit ist, unterliegen Silber, Platin und Palladium beim gewerblichen Handel der regulären MWST von 8,1 %. Durch die Lieferantenfiktion wird eine private Transaktion auf einer klassischen Auktionsplattform plötzlich wie ein gewerblicher Verkauf behandelt. Hier liegt das Problem beim Edelmetall, während Plattformen bei gebrauchte Gütern im Secondhandhandel die Mehrwertsteuer durch den fiktionalen Vorsteuerabzug “weg rechnen” können, ist dies bei weissen Edelmetallen nicht möglich, weil sie explizit ausgenommen sind (MWSTV Art 62).

Die Plattform wird darum steuerschuldnerisch und muss die Mehrwertsteuer abführen. Das Geld dafür muss sie zwangsläufig beim Nutzer eintreiben – entweder durch einen direkten Abzug vom Verkaufserlös des privaten Verkäufers oder durch massiv erhöhte Plattformkommissionen. Der Preisvorteil des P2P-Handels wird damit staatlich wegbesteuert. Und es kommt indirekt zu einer systemfremden Mehrwertsteuerpflicht für Privatpersonen.

Das Bruder-Beispiel: Anton vs. Bernhard

Dies ist besonders stossend, wenn man das Ganze an einem konkreten Praxisbeispiel mit zwei Brüdern festmacht: Anton und Bernhard.

  • Anton verkauft auf dem klassischen Flohmarkt einen alten Silberbarren aus seinem Privatbesitz und bekommt 100 Franken bar auf die Hand. Die vollen 100 Franken gehören ihm.

  • Bernhard verkauft seinen identischen Silberbarren zur gleichen Zeit auf einer herkömmlichen Secondhand-Plattform im Internet. Der erzielte Preis ist ebenfalls 100 Franken.

Die digitale Plattform ist nun jedoch gesetzlich verpflichtet, 8.10 Franken für diesen Verkauf als Mehrwertsteuer an den Staat abzuführen. Da dieses Geld nicht aus dem Nichts kommt, muss die Plattform diesen Betrag entweder offiziell als 8,1 % Mehrwertsteuer vom Erlös abziehen oder sie muss Bernhard mindestens 8,1 % zusätzliche Kommission verrechnen, um die Steuerschuld zu decken. Bernhard verliert bares Geld, nur weil er den digitalen Weg gewählt hat.

Der gläserne Kunde: Meldepflicht an die ESTV

Neben den steuerlichen Abzügen greift die Plattformbesteuerung massiv in den Datenschutz ein. Betreiber von Transaktionsplattformen sind gemäss den Vollzugsrichtlinien der ESTV (unter anderem geregelt in der MwSt-Info 27 Ziffer 3.5) verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Nutzer zu erheben, jahrelang zu speichern und auf Verlangen an die Behörden herauszugeben.

Dazu gehören:

  • Vollständiger Name und validierte Adresse des Verkäufers und Käufers.

  • Die genaue Auflistung der verkauften Produkte (Münzen, Barren, Stückelungen).

  • Die exakten Transaktionsvolumina und umgesetzten Geldbeträge.

In einer Nation, die das Bankgeheimnis im Inland historisch verteidigt, führt dies zu einer absurden Situation: Wer ein paar private Silberbarren oder Goldvreneli online verkauft, um liquide zu sein, wird steuerlich erfasst wie ein gewerblicher Grosshändler.

Der PreMeSec-Weg: Konsequenter Umstieg auf das Inseratemodell

Als Schweizer Unternehmer steht für uns fest: PreMeSec wird nicht zum verlängerten Arm der Steuerbehörden. Unsere Plattform wurde gegründet, um Privatpersonen einen sicheren, günstigen und diskreten Handel zu ermöglichen.

Um die Privatsphäre unserer Kunden rechtssicher zu schützen, haben wir die Plattform per Juni 2026 von allen Transaktionsmechanismen (Auktionen, Sofortkauf-Buttons, plattforminterne Kaufabwicklungen) befreit. PreMeSec fungiert ab sofort als reine, rechtskonforme Anzeigenplattform.

Warum das Inseratemodell die Privatsphäre und das Portemonnaie schützt:

Da auf PreMeSec kein Kaufvertrag digital geschlossen wird und keine Zahlungsströme über unsere Server laufen, greift die Lieferantenfiktion des Art. 20a MWSTG nicht. Wir vermitteln lediglich den Erstkontakt zwischen verifizierten Profilen. Der eigentliche Handel – die physische Übergabe von Ware gegen Bargeld – findet ausserhalb der Plattform statt. Damit entfällt die Pflicht zur pauschalen Datenweitergabe an die ESTV.

Mehr Freiheit und bessere Preise durch 31 Tage Laufzeit

Der Schwenk zum reinen Inserat ist kein Rückschritt, sondern ein strategischer Vorteil für unsere Nutzer. Bei klassischen Auktionen gab es am Ende genau einen Bieter, der den Zuschlag erhielt – oft zu einem durch die kurze Laufzeit verzerrten Preis.

Unsere Kleinanzeigen laufen standardmässig 31 Tage. In diesem Zeitraum wird das Angebot von hunderten qualifizierten Schweizer Käufern gesichtet. Verkäufer haben dadurch die Freiheit, Angebote zu vergleichen und den optimalen Handelspartner selbst zu wählen. Die Anzeigengebühren bleiben dabei fix an den Edelmetallwert gekoppelt, transparent und kalkulierbar und unabhängig vom letztlichen Verkaufspreis.

Fazit: Sicherheit braucht keine Überwachung

Der Schutz vor kriminellen Elementen auf dem Edelmetallmarkt ist unerlässlich. Deshalb hält PreMeSec an seiner strengen, manuellen Identitätsprüfung (Schweizer ID/Pass, SMS-Verifikation, Wohnsitzkontrolle) fest. Wir wissen, wer auf unserer Plattform inseriert.

Wir ziehen jedoch eine klare Trennlinie zwischen Sicherheit zum Schutz vor Betrug und anlassloser Weitergabe von privaten Vermögensdaten. Mit dem neuen Anzeigenmodell beweisen wir, dass ein sicherer, transparenter Handel mit physischem Gold und Silber in der Schweiz möglich ist – ganz ohne den gläsernen Bürger.

Geschrieben von
David Leander
David Leander
Expertise: Edelmetalle, Münzen, Wirtschaft, Goldhandel, Silberhandel, Goldvreneli, Numismatik

David Leander ist Gründer von PreMeSec, der ersten Peer-to-Peer-Handelsplattform für Anlageedelmetalle in der Schweiz.
Seit Jahrzehnten interessiert an Edelmetallen und modernen Münzen und seit 2019 hauptberuflich im Edelmetallbereich tätig. Unter anderem in der Kundenbetreuung eines von der Finanzmarktaufsicht regulierten Unternehmens.
Seine Expertise umfasst die Lagerung von Edelmetallen, Compliance-Themen und den täglichen Austausch mit Edelmetallanlegern und Finanzspezialisten.
Dieses Wissen, kombiniert mit seinem Master-Abschluss in Betriebswirtschaft, bildet die verlässliche Grundlage für seine Texte.