Steuern auf Gold

Zusammenfassung

  • Gold wird je nach Form von der Mehrwertsteuer, der Einfuhrsteuer und der Vermögenssteuer besteuert.

  • Schmuck und Gebrauchsgegenstände, die aus Gold oder Goldlegierungen bestehen unterliegen der Mehrwertsteuer und Einfuhrsteuer, im Allgemeinen aber nicht der Vermögenssteuer.

  • Bankengold und Goldmünzen sind meist von der Mehrwehrsteuer und der Einfuhrsteuer befreit, unterliegen aber der Vermögenssteuer.

  • Goldbarren und Goldvreneli müssen bei der Steuererklärung angegeben werden.

Gold ist nicht gleich Gold, zumindest was Steuern angeht. Schmuck, Rohgold und Altgold werden anders besteuert als Anlagegold/Bankengold. Die offensichtlichste Steuer dürfte die Mehrwertsteuer sein, mit ihr verwandt ist die Einfuhrsteuer, welche bei der Einfuhr von Waren in die Schweiz bezahlt werden muss. Als dritte im Bunde existiert noch die Vermögenssteuer, diese muss wohl nur von den vermögenderen Personen bezahlt werden, sie hat aber Folgen für alle Einwohner der Schweiz bei der Steuererklärung.

    Hinweis: Dieser Artikel soll eine erste Orientierung über das Thema Steuern auf Gold in der Schweiz darstellen und ersetzt in keiner Weise die Beratung durch einen Steueranwalt, Treuhänder oder den Schweizer Zoll. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an den Schweizer Zoll oder an das Finanzdepartement.

Mehrwertsteuer auf Gold

Wer beim Kauf von Schmuck auf den Kassenzettel schaut, sieht, dass dort die Mehrwertsteuer aufgeführt ist. Auf Schmuck wird wie auf alle anderen Güter auch Mehrwertsteuer erhoben.
Es gibt nur ganz wenige Güter und Dienstleistungen, die von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind, dazu gehört Bankengold. Da Bankengold auch in allen umliegenden Ländern von der Mehrwertsteuer ausgenommen ist, wurde es auch in der Schweiz durch den Bundesrat mittels Mehrwertsteuerverordnung MWSTV Art. 44) von der Mehrwehrsteuer ausgenommen. Dies tat der Bundesrat, damit es hier zu keiner Wettbewerbsverzerrung und schlimmstenfalls Schmuggel zwischen der EU und der Schweiz kommt.

Zu beachten ist die sehr enge Definition von Bankengold. Diese stammt aus de Edelmetallkontrollgesetz beziehungsweise der Edelmetallkontrollverordnung. So gilt als Bankengold Barren gegossen oder gestanzt mit einer Feinheit von mindestens 995 sowie dem Stempel eines anerkannten Prüfers oder Schmelzers. Die Liste der anerkannten Schmelzer und Prüfer kann beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit abgerufen werden.

Nicht als Bankengold zählen staatlich geprägte Goldmünzen, aber auch sie sind durch den Artikel 44 der Mehrwehrsteuerverordnung von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Beispiele dafür sind der Krügerrand, der Wiener Philharmoniker, das Goldvreneli und einige mehr.

Da die Mehrwertsteuer vom Händler erhoben wird, muss sich der Endkunde glücklicherweise kaum mit den Grundlagen dafür beschäftigen.

Einfuhrsteuer auf Gold

Die Einfuhrsteuer ist die Schwester der Mehrwertsteuer, sie regelt die Abgaben, die für die Einfuhr von Gütern an den Staat gezahlt werden müssen. Die rechtlichen Grundlagen sind dieselben. Diese Steuer hat jedoch einen grösseren Einfluss auf Privatanleger, weil diese selbst Gold aus dem Ausland einführen können.

Goldbarren und Goldmünzen vor silbrigem Hintergrund© Premesec
Goldbarren und Goldmünzen werden anders besteuert als Schmuck © Premesec

Da Goldschmuck der Mehrwehrsteuer unterliegt, muss dieser auch bei der Einfuhr in die Schweiz angemeldet werden, sofern es sich um Schmuck im Wert über den Freigrenzen handelt und nicht um Schmuck, der in der Schweiz gekauft wurde.

Staatlich geprägte Goldmünzen und Bankengold unterliegen nicht der Einfuhrsteuer und können ohne Zahlung von Steuern importiert werden. Wichtig ist dabei zu beachten, dass nicht alles Gold das im Ausland steuerfrei ist, auch in der Schweiz in diese Kategorie fällt. So sind zum Beispiel Nachprägungen historischer Münzen, auch wenn es sich um ehemalige staatliche Münzen handelt, in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Österreichische Dukaten und Kronen, die von der Münze Österreich hergestellt und verkauft werden, unterstehen in der Schweiz der Mehrwertsteuer und der Einfuhrsteuer.

Deklarationspflicht bei der Einfuhr von Gold in die Schweiz

Anlage- und Bankengold, das von der Einfuhrsteuer ausgenommen ist, kann ohne Grenzen in die Schweiz ein- / aus- und durchgeführt werden. Bei einer Kontrolle muss aber über die Menge und Herkunft Auskunft gegeben werden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich vor der Einreise Informationen beim schweizerischen Zoll einzuholen.

Vermögenssteuer auf Gold

Die Vermögenssteuer in der Schweiz ist im internationalen Vergleich eher exotisch, nur wenige Länder in Europa kennen eine Vermögenssteuer. Sie trifft auch nur Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz, Vermögen von Menschen, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, sind nicht von der Vermögenssteuer betroffen. Die Vermögenssteuer wird auf Gemeinde und Kantonsebene erhoben, nicht aber auf Bundesebene. Da die Kantone die Steuerhoheit auf ihrem Gebiet haben, fallen die Vermögenssteuern und die Freibeträge sehr unterschiedlich aus. Trotz der unterschiedlichen Besteuerung bedeutet dies jedoch, dass das gesamte Vermögen und somit auch Edelmetalle bei der Steuererklärung angegeben werden müssen.

Nun stellt sich für die meisten Steuerpflichtigen die Frage, zu welchem Wert die Edelmetalle angegeben werden müssen. Es ist der Wert jeweils zum 31. Dezember des Steuerjahres, die Eidgenössische Steuerverwaltung stellt die Steuerwerte in den Kurslisten zur Verfügung. Es empfiehlt sich, die erweiterte Suche zu nutzen und als Titelgruppe «Münzen und Edelmetalle» einzutragen.

Es kann auch über die Valorennummern nach dem Wert gesucht werden.

Name Valoren-Nummer
1 Gramm Gold 999.9 281 144
Goldvreneli 10 Franken 281 384
5 Gramm Gold 999.9 281 195
Goldvreneli 20 Franken 281 383
10 Gramm Gold 999.9 281 185
20 Gramm Gold 999.9 281 186
50 Gramm Gold 999.9 281 135
100 Gramm Gold 999.9 274 701

Schmuck im Rahmen des üblichen Gebrauchs muss bei der Vermögenssteuer nicht angegeben werden, im Zweifel sollte ein Spezialist oder die Steuerbehörden kontaktiert werden.


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Häufig gestellte Fragen zu Steuern auf Gold

Muss ich mein Goldvreneli in der Steuererklärung angeben?

  • Ja, in der Steuererklärung muss man das gesamte Vermögen angeben, auch Edelmetalle und somit auch Goldvreneli.

Muss Goldschmuck in der Steuererklärung angeben werden?

  • Ja und nein, im Allgemeinen gilt, dass Schmuck, der als gewöhnlicher Gebrauchsgegenstand angesehen wird, nicht einzeln angegeben werden muss. Sollte der Wert des Schmucks den üblichen Rahmen übersteigen, so muss dieser angegeben werden. Im Zweifelsfall sollte man sich an einen Experten oder an die Steuerbehörden wenden.

Muss Gold in der Steuererklärung angegeben werden?

  • Bankengold und Goldmünzen stellen einen Teil des Vermögens dar und müssen darum angegeben werden. Im Zweifelsfall sollte man sich an einen Experten oder an die Steuerbehörden wenden.

Muss ich Gold bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren?

  • Gold, welches der Mehrwertsteuer unterliegt wie Schmuck, Uhren oder Nachprägungen von historischen Münzen, muss deklariert und die Einfuhrsteuer entrichtet werden. Bankengold welches nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, muss nicht angemeldet werden. Sollte man allerdings von Grenzbeamten nach mitgeführten Waren befragt werden, ist auch Bankengold korrekt anzugeben. Wichtig ist auch zu beachten, dass in vielen Ländern, so auch in der EU, die Ausfuhr von Bankengold ab einem gewissen Wert angegeben werden muss. Abschliessende verbindliche Informationen dazu erteilt der Schweizer Zoll bzw. der Zoll des Ausfuhrlandes.

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Geschrieben von
David Leander
David Leander
Expertise: Edelmetalle, Münzen, Wirtschaft

Firmengründer von PreMeSec der ersten Edelmetall Handelsplattform für private in der Schweiz.
Seit Jahrzehnten interessiert an Edelmetallen und modernen Münzen und seit 2019 im Edelmetallbereich in der Schweiz tätig.
Sein Studium der Betriebswirtschaft und die langjährige berufliche Erfahrung mit Edelmetallen sind die Grundlage für diese Texte.